Im Jahr 1850 ordnete Friedrich Wilhelm IV. durch allerhöchsten Erlass die Gründung einer Polizeikapelle und eines Chores zur Begleitung des sonntäglichen Gottesdienstes an. Dies war der Ursprung des Polizeichors Berlin, der damit der älteste Polizeichor Deutschlands ist.
Mit der Gründung des „Polizei-Gesang-Verein Berlin" im Jahre 1924 schlossen sich zunächst 24 und später bis zu 85 Polizeibeamte zum Singen in Vereinsform zusammen.
Nachdem die Zahl der Sänger kriegsbedingt bereits stark zurückgegangen war, bedeutete das Ende des 2. Weltkrieges am 8. Mai1945 auch für den Polizei-Gesang-Verein ein vorläufiges Ende.
Am 12. Januar1957 kam es zu einem Neuanfang, als 37 Angehörige der Berliner Polizei den „Männerchor der Berliner Polizei" gründeten, der sich im Jahr 1972 in „Polizeichor Berlin" umbenannte.
Seit dem 14. September 1992 ist der Polizeichor Berlin eingetragener Verein. Aufgrund seines förderungswürdigen Einsatzes um die Musikkultur ist er als gemeinnützig anerkannt worden.
Während das Polizeiorchester Berlin im Jahre 2003 aus Kostengründen eingestellt wurde, konnte sich der Polizeichor Berlin e.V. den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Änderungen immer wieder anpassen.
So wurde im Jahr 2019 auch ein Frauenchor im Polizeichor Berlin gegründet, der sich seitdem Zeit sehr positiv entwickelt.
Schon seit langem muss man nicht mehr bei der Polizei arbeiten, um im Chor mitzusingen und Sängerinnen und Sänger aus allen Berufen, von Schulen und Universitäten sind herzlich zum Mitsingen eingeladen.
Die besondere Verbundenheit zur Berliner Polizei wird auch durch die Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, Frau Dr. Barbara Slowik, unterstrichen.
Der Polizeichor Berlin e. V. ist Mitglied im Chorverband Berlin e.V., im Deutschen Chorverband e.V. und im Chorverband der Deutschen Polizei.